von websitebuilder 29 Apr., 2021
Die Tage werden länger, die Temperaturen klettern in die Höhe und die Sonne zeigt sich immer öfter. Der Frühling naht und dann dauert es nicht mehr lange, steht auch schon der Sommer vor der Tür. Der April ist also die beste Zeit, Ihr Schwimmbad aus dem Winterschlaf zu holen und auf die kommende Saison vorzubereiten! Private Poolbesitzer können sich noch ein bisschen Zeit lassen, aber Gemeinden fangen am besten jetzt schon mit den Vorbereitungen an. Denn mit Geräte einschalten, Becken putzen und Wasser auffüllen ist es nicht getan – allen voran muss die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter gewährleistet sein. Werden keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen und Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, so haftet im Fall eines Unfalls der Betreiber des Schwimmbads. Nicht zuletzt müssen selbstverständlich auch geltende Gesetze eingehalten werden. Schritt 1: Identifizieren von Gefahren In Schwimmbädern gibt es viele potenzielle Gefahrenquellen. Das beginnt schon beim Eingangsbereich, zieht sich weiter zu den Umkleideräumen, Spa- und Saunabereichen, Sporteinrichtungen, Gastronomiebereiche sowie Verkehrswege, und endet schließlich bei den technischen Anlagen. Letztere sind zwar für Besucher nicht zugänglich, sehr wohl jedoch für die Mitarbeiter und müssen daher ebenso überprüft werden. Zu den größten Gefahrenquellen gehören selbstverständlich die Wasserbecken, dem Herz des Schwimmbades. Hierbei müssen viele Aspekte berücksichtigt und geprüft werden: Einstiegsbereiche, Bodensicht, Ansauggitter und -stellen, Treppen, Aufsichtspositionen, usw. Anlagen wie Wasserrutschen, Strömungskanäle oder Sprungtürme bedürfen ebenso einer Überprüfung auf Herz und Nieren.
Alles Wichtige zur Überprüfung von Betriebsanlagen nach § 82b der Gewerbeordnung
von Sicher-Kögl-Team 21 Apr., 2021
Alles Wichtige zur Überprüfung von Betriebsanlagen nach § 82b der Gewerbeordnung
Kind spielt in Sandkiste
von websitebuilder 18 März, 2021
Der Winter geht dem Ende zu und schon bald werden öffentliche Einrichtungen wie Spielplätze wieder gut besucht sein. Jetzt ist also die beste Zeit, sie aus dem Winterschlaf zu holen und auf ihre Sicherheit zu prüfen. Denn sollte es zu Unfällen kommen und die gesetzlich vorgegebenen Prüfintervalle wurden nicht eingehalten, haftet in erster Linie Betreiber des Spielplatzes.
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Ob Großraumbüro, industrielle Fertigung, oder Baustelle: unterschiedliche Arbeitsplätze stellen unterschiedliche Anforderungen an die jeweilige Sicherheit vor Ort. Wir von der Firma H. Kögl sind Spezialisten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit. Mit einem Team von ausgebildeten Sicherheitsexperten überprüfen wir ihren Betrieb inklusive der Arbeitsmittel oder der konkreten Arbeitsplätze. 


Jeder Betrieb in Österreich ist verpflichtet, bestimmte gesetzliche Sicherheitsstandards zu erfüllen und diese regelmäßig zu prüfen. (Die Eigenüberprüfung ist definiert im §82b der Gewerbeordnung.) Die Überprüfung im Detail kann für Laien eine unübersichtliche Herausforderung darstellen und schlimmstenfalls unangenehme Folgen haben. Auf unseren professionellen Service, der individuell auf die Bedürfnisse ihres Betriebes und ihrer Arbeitsplätze ausgerichtet ist, können Sie sich jederzeit verlassen. 


Wir bieten eine fachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, wie Tore, Stapler, Hebebühnen oder Krane in Betrieben an. Außerdem prüfen wir Spielplatzgeräte, Schultafeln, Turngeräte in Sporthallen oder Rutschen und Türme in Schwimmbädern. Unser Sicherheitsmanagement umfasst die Evaluierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstoffen ebenso wie eine mögliche Betreuung durch unsere Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen.


Wenn wir unsere Arbeit machen, können Sie unbesorgt ihrer nachgehen. Gerne beraten wir sie am Telefon oder auch per eMail.

Unser Service für Sie

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