Was gesetzlich als Arbeitsmittel zu behandeln ist, ist für den Laien oft nicht klar erkennbar. Dabei ist es unabdingbar, die Arbeitsmittel vor Ort zu kennen und diese einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Als Arbeitsmittel gelten z.B. Stapler, Tore oder Krananlagen, aber auch Geräte wie Leitern, Regale oder Seilwinden. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und in puncto Sicherheit auf dem geforderten Stand zu bleiben.
Außerdem behalten wir Ihre Prüftermine im Blick und kontaktieren Sie rechtzeitig vor Prüffälligkeit, damit wir einen Termin vereinbaren können.
Eine Definition gemäß der Arbeitsmittelverordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000727
Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet Arbeitssicherheit und Sicherheitsmanagement.
Wir bieten eine fachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsstoffen sowie eine individuelle Betreuung durch unsere Sicherheitsexperten
und ArbeitsmedizinerInnen.
Ing. Helmut Kögl GmbH
Ingenieurbüro für Maschinenbau
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