Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Individuelle Betreuung und zuverlässiger Service

Jeder Betrieb hat bestimmte Vorschriften im ArbeitnehmerInnenschutz umzusetzen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Betreuung und zuverlässigen Service, damit ihr Unternehmen aktuell und sicher bleibt.


Gefahrenanalyse von Maschinen

Wir führen Gefahrenanalysen durch, um die Sicherheit von Schnittstellen zwischen zertifizierten Maschinen zu beurteilen, die bei der Kombination von Arbeitsmitteln (z.B. Maschinen) entstehen.


Evaluierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstoffen

Ob Großraumbüro, Baustelle oder verarbeitende Industrie: Wir stellen fest, ob Ihre Arbeitsplätze vor Ort angemessen sicher sind. Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen und individuellen Faktoren, die zu Ihrem Arbeitsplatz gehören, um Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu erkennen und zu beheben und Verletzungsgefahren zu minimieren. So kann eine sichere Arbeitsumgebung gewährleistet werden. 


Die Arbeitsstoffe, mit denen Sie täglich umgehen, können in vielerlei Hinsicht Gefahren bergen. Die Bandbreite reicht dabei von brennbar, explosiv, giftig bis umweltgefährdend. In jedem Fall ist es wichtig, dass ein adäquater Umgang garantiert werden kann. Wir evaluieren für Sie daher welche Arbeitsstoffe es an Ihren Arbeitsplätzen gibt und wie man vorschriftsmäßig mit diesen umgeht. Eine derartige Evaluierung ist für jedes Unternehmen rechtlich verpflichtend. Wir bieten Ihnen die Ressourcen und die Sicherheit, jedes Detail beachtet zu haben. 


Evaluierung von psychischen Belastungen

Die Evaluierung der psychischen Belastung ist ebenfalls für jeden Betrieb verpflichtend. Es gilt im Besonderen festzustellen, dass die psychische Gesundheit der MitarbeiterInnen nicht durch arbeitsbedingte Belastungen beeinträchtigt wird. Fehlbeanspruchungen, die durch psychische Belastungen erzeugt werden, sind eine häufige Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen. 


Im Zuge einer professionellen Evaluierung, gemeinsam mit unseren ArbeitsmedizinerInnen, können zu hohe psychische Belastungen erkannt und wirksame Maßnahmen festgelegt werden, um diese zu reduzieren. Dafür können etwa Arbeitsabläufe, Arbeitsanforderungen, Arbeitsorganisation oder die Arbeitsumgebung entsprechend angepasst und optimiert werden.


Unser Vorgehen im Betrieb – Schritt für Schritt zu Ihrer Sicherheit

Planung durchführen und Aktionsplan festlegen (inkl. Prozessschritte, Beteiligte, Zeitraum)

Im ersten Schritt werden die kritischen Arbeitsbereiche oder Belastungsfaktoren identifiziert. Danach wird der Ablauf der Arbeitsplatzevaluierung im Detail geplant. Dabei werden der Zeitplan und die beteiligten Personen für die Abteilungen, Tätigkeitsgruppen oder Organisationsbereiche festgelegt. Außerdem werden die Führungskräfte und die beteiligten MitarbeiterInnen über die Evaluierung informiert.

Psychische Belastungen ermitteln und beurteilen

Die Ermittlung erfolgt mit standardisierten und geeigneten Erhebungsinstrumenten und Verfahren, die zur Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen geeignet sind. Dazu gehören etwa Evaluationsmethoden, wie schriftliche Befragungen per Fragebogen, moderierte Gruppen- oder Einzelinterviews und Beobachtungen, bzw. Beobachtungsinterviews, auf deren Basis eine qualitätsgesicherte Analyse der arbeitsbedingten psychischen Belastungen möglich ist.

Maßnahmen ableiten und festlegen

Falls die Beurteilung der Ergebnisse Änderungen der Arbeitsbedingungen nahelegt, werden diese gemeinsam mit den Menschen im Betrieb erarbeitet und festgelegt. Diese Maßnahmen werden nach ihrer Umsetzung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, und gegebenenfalls angepasst.

Dokumentation

Die ermittelten und beurteilten psychischen Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können, sowie die Maßnahmen zur Reduktion der Gefahren, müssen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument festgehalten und den betroffenen Personen mitgeteilt werden.


Sicherheitsfachkraft (SFK) / ArbeitsmedizinerIn (AM)

Für jeden Betrieb, in dem ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, sind eine Sicherheitsfachkraft und eine Arbeitsmedizinerin, bzw. ein Arbeitsmediziner (Präventivkräfte) gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen bestimmte Fachkenntnisse nachweisen und sich auf dem aktuellen juristischen Stand halten. 


Innerbetriebliche Präventivkräfte müssen diese Tätigkeit neben der regulären Arbeit ausführen. Das führt erfahrungsgemäß häufig dazu, dass Qualität und Sorgfalt unter dieser Doppelrolle leiden. 


Wir bieten Betrieben an, diese Aufgaben als Experten für Sie zu übernehmen und auf einem hochprofessionellen Level auszuführen. Wir haben mehrere Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen in unserem Team und können daher immer schnell zur Stelle sein, z.B. wenn ein Arbeitsunfall passiert. Durch unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet, sind wir es gewohnt, die Dokumentationen entsprechend den juristischen Vorgaben umzusetzen.

In Arbeitsstätten mit bis zu 50 ArbeitnehmerInnen hat die Präventivbetreuung in Form von Begehungen zu erfolgen, die


  • bei 1 bis 10 ArbeitnehmerInnen mindestens in 2-Jahresabständen,
  • bei 1 bis 10 ArbeitnehmerInnen, die nur auf Büroarbeitsplätzen sowie Arbeitsplätzen mit Büroarbeitsplätzen vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen arbeiten, mindestens in 3-Jahresabständen,
  • bei 11 bis 50 ArbeitnehmerInnen mindestens jährlich durchzuführen sind, wobei diese Begehungen nach Möglichkeit durch die SFK und AM gemeinsam erfolgen sollen.


Arbeitsstätten mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen haben nachfolgende Präventionszeit je Kalenderjahr aufzuwenden: 


  • 1,2 Stunden pro ArbeitnehmerIn in Betrieben mit Büroarbeitsplätzen oder mit Arbeitsplätzen mit geringer körperlicher Belastung
  • 1,5 Stunden pro ArbeitnehmerIn in allen sonstigen Betrieben


Für Nachtarbeit ist ein Zuschlag zu berücksichtigen.


Die Aufteilung der Präventionszeit ist wie folgt geregelt:


  • mindestens 40% auf Sicherheitsfachkraft
  • mindestens 35% auf ArbeitsmedizinerIn
  • Der Rest je nach Gefährdungs- und Belastungssituation in der Arbeitsstätte auf sonstige geeignete Fachleute und/oder SFK oder AM.

Sicherheitsmanagement

Moderne und leistungsstarke Unternehmensstrukturen erfordern wirksame Maßnahmen zur Förderung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Denn nur wenn die Arbeitsplätze eines Betriebes hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der MitarbeiterInnen gewisse Standards erfüllen, ist effizientes Arbeiten möglich. 


Aktuelle Normen sorgen dafür, dass Gesundheits- und Sicherheitsrisiken an Arbeitsplätzen rechtzeitig erkannt werden, um demensprechende Maßnahmen einzuleiten. Durch Prävention und gute Organisation kann das Risiko von Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Krankheiten deutlich verringert werden. 


Reduzieren Sie das Risiko von Verletzungen, Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen in Ihrem Unternehmen auf Grundlage der seit 2018 gültigen Norm DIN ISO 45001:2018-06 – Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung. 


Mit dieser Norm sind die Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme einheitlich geregelt, der Standard OHSAS 18001 wurde abgelöst. DIN ISO 45001 legt Anforderungen an das Arbeitsschutzmanagementsystem (A&GS) fest und gilt für jede Organisation, unabhängig von Größe, Typ und Art. Dabei bietet sie Leitlinien zur Anwendung, die Organisationen oder Unternehmen in die Lage versetzen, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz bereitzustellen. 


Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um das Thema Sicherheits- und Gesundheitsmanagement zur Verfügung.


Explosionsschutz VEXAT

In der Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (kurz: VEXAT: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003475 ) sind die Anforderungen eines Arbeitsplatzes hinsichtlich des Explosionsschutzes festgelegt. Jeder Arbeitsplatz, egal ob Klein- oder Großbetrieb, wird dahingehend beurteilt, ob Explosionsgefahr besteht und welche Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen getroffen werden müssen. Diese Beurteilung und die Empfehlung von Maßnahmen bieten wir als professionellen Service an.

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