Blog-Layout

Alles Wichtige zur Überprüfung von Betriebsanlagen nach § 82b der Gewerbeordnung

Jeder Betrieb, zu dem eine genehmigungspflichtige Anlage gehört, muss diese alle fünf Jahre prüfen. Diese Prüfung dient zur Feststellung, ob die Anlage noch so dasteht, wie sie genehmigt wurde, sowie ob alle Bescheidpunkte erfüllt sind und Prüffristen eingehalten wurden.

Werden diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt, kann es nach Unfällen zu versicherungsrechtlichen Problemen kommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei der Betriebsprüfung die unfallverursachenden Mängel aufgefallen wären. Ebenso ist es möglich, dass die Behörde einen Nachweis zur Betriebsprüfung verlangt oder direkt vor Ort selbst eine Kontrolle durchführt.

 

Der Inhaber der Betriebsanlage darf nur dann die Prüfung selbst vornehmen, wenn er geeignet und fachkundig ist. Das bedeutet, er muss die für die Prüfung erforderliche Ausbildung, fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen. Außerdem muss die gewissenhafte Durchführung der Prüfungsarbeiten gewährleistet sein. Es empfiehlt sich demnach fachkundige Experten heranzuziehen, die prüfungsberechtigt sind. 


Wie läuft solch eine Prüfung mit H.KÖGL ab? 


Die Sicherheitsexperten von H.KÖGL Sicherheitsmanagement kommen in den Betrieb und lassen sich im ersten Schritt zeigen, was alles zum Betrieb gehört. Danach ziehen sie die Genehmigungsbescheide heran und überprüfen, ob alles, was ihnen gezeigt wurde, auch von der Behörde genehmigt wurde. Darunter fallen beispielsweise bauliche Änderungen und Veränderungen am Maschinenpark. Auch mögliche Auflagepunkte und deren Einhaltung werden geprüft (z.B. ob Fluchtwege gekennzeichnet oder eine bestimmte Anzahl an Feuerlöschern vorhanden sind). Bei kleinen Betrieben ist diese Prüfung in der Regel innerhalb eines Tages erledigt, bei großen Betrieben kann es ein wenig länger dauern.

 

Am Ende der Prüfung werden eine Prüfbescheinigung sowie ein Abschlussbericht erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Im Zuge der Betriebsprüfung festgestellte Mängel werden im Abschlussbericht genauestens dokumentiert. Beides, also Prüfbescheinigung und Bericht, muss im Fall von festgestellten Mängeln vom Betriebsinhaber an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Bei Nichtvorhandensein von Mängeln ist die Prüfbescheinigung vom Anlageninhaber bis zum Vorliegen der nächsten Prüfbescheinigung in der Anlage zur jederzeitigen Einsicht der Behörde aufzubewahren.

 

Ihre Vorteile, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten

 

  • Sicherheitsexperten vom Fach mit jahrelanger Expertise
  • Rechtssicherheit für die Geschäftsführung
  • Dokumentierte Gesetzeskonformität bei Unfall und Schadensfall
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderung
  • Detaillierte und objektive Prüfung gemäß § 82b GewO
  • Zuverlässiger Ansprechpartner
  • Professioneller und individuell auf Sie abgestimmter Service (z.B. Erinnerungsservice, Erstellung von Prüfplänen)

 

Kontaktieren Sie uns

von websitebuilder 29 Apr., 2021
Die Tage werden länger, die Temperaturen klettern in die Höhe und die Sonne zeigt sich immer öfter. Der Frühling naht und dann dauert es nicht mehr lange, steht auch schon der Sommer vor der Tür. Der April ist also die beste Zeit, Ihr Schwimmbad aus dem Winterschlaf zu holen und auf die kommende Saison vorzubereiten! Private Poolbesitzer können sich noch ein bisschen Zeit lassen, aber Gemeinden fangen am besten jetzt schon mit den Vorbereitungen an. Denn mit Geräte einschalten, Becken putzen und Wasser auffüllen ist es nicht getan – allen voran muss die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter gewährleistet sein. Werden keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen und Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, so haftet im Fall eines Unfalls der Betreiber des Schwimmbads. Nicht zuletzt müssen selbstverständlich auch geltende Gesetze eingehalten werden. Schritt 1: Identifizieren von Gefahren In Schwimmbädern gibt es viele potenzielle Gefahrenquellen. Das beginnt schon beim Eingangsbereich, zieht sich weiter zu den Umkleideräumen, Spa- und Saunabereichen, Sporteinrichtungen, Gastronomiebereiche sowie Verkehrswege, und endet schließlich bei den technischen Anlagen. Letztere sind zwar für Besucher nicht zugänglich, sehr wohl jedoch für die Mitarbeiter und müssen daher ebenso überprüft werden. Zu den größten Gefahrenquellen gehören selbstverständlich die Wasserbecken, dem Herz des Schwimmbades. Hierbei müssen viele Aspekte berücksichtigt und geprüft werden: Einstiegsbereiche, Bodensicht, Ansauggitter und -stellen, Treppen, Aufsichtspositionen, usw. Anlagen wie Wasserrutschen, Strömungskanäle oder Sprungtürme bedürfen ebenso einer Überprüfung auf Herz und Nieren.
Kind spielt in Sandkiste
von websitebuilder 18 März, 2021
Der Winter geht dem Ende zu und schon bald werden öffentliche Einrichtungen wie Spielplätze wieder gut besucht sein. Jetzt ist also die beste Zeit, sie aus dem Winterschlaf zu holen und auf ihre Sicherheit zu prüfen. Denn sollte es zu Unfällen kommen und die gesetzlich vorgegebenen Prüfintervalle wurden nicht eingehalten, haftet in erster Linie Betreiber des Spielplatzes.
Share by: