Blog-Layout

Bereiten Sie Ihr Schwimmbad auf die Saison vor

Die Tage werden länger, die Temperaturen klettern in die Höhe und die Sonne zeigt sich immer öfter. Der Frühling naht und dann dauert es nicht mehr lange, steht auch schon der Sommer vor der Tür. Der April ist also die beste Zeit, Ihr Schwimmbad aus dem Winterschlaf zu holen und auf die kommende Saison vorzubereiten! Private Poolbesitzer können sich noch ein bisschen Zeit lassen, aber Gemeinden fangen am besten jetzt schon mit den Vorbereitungen an. Denn mit Geräte einschalten, Becken putzen und Wasser auffüllen ist es nicht getan – allen voran muss die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter gewährleistet sein. Werden keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen und Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, so haftet im Fall eines Unfalls der Betreiber des Schwimmbads. Nicht zuletzt müssen selbstverständlich auch geltende Gesetze eingehalten werden.


Schritt 1: Identifizieren von Gefahren 

 

In Schwimmbädern gibt es viele potenzielle Gefahrenquellen. Das beginnt schon beim Eingangsbereich, zieht sich weiter zu den Umkleideräumen, Spa- und Saunabereichen, Sporteinrichtungen, Gastronomiebereiche sowie Verkehrswege, und endet schließlich bei den technischen Anlagen. Letztere sind zwar für Besucher nicht zugänglich, sehr wohl jedoch für die Mitarbeiter und müssen daher ebenso überprüft werden. Zu den größten Gefahrenquellen gehören selbstverständlich die Wasserbecken, dem Herz des Schwimmbades. Hierbei müssen viele Aspekte berücksichtigt und geprüft werden: Einstiegsbereiche, Bodensicht, Ansauggitter und -stellen, Treppen, Aufsichtspositionen, usw. Anlagen wie Wasserrutschen, Strömungskanäle oder Sprungtürme bedürfen ebenso einer Überprüfung auf Herz und Nieren. 

Tipp: Wenden Sie sich an Fachleute mit jahrelanger Expertise. Viele Gefahrenquellen sind für den Laien oft gar nicht ersichtlich.

Schritt 2: Sicherheitsvorschriften festlegen 


Nach der Identifikation der Gefahren sollten Sie diese, gemeinsam mit den damit verbundenen Risiken, schriftlich festhalten. Anschließend überlegen Sie, welche Maßnahmen besagte Risiken verhindern oder Besucher wie Mitarbeiter davor schützen. Beispielsweise müssen Sie Notfall- und Evakuierungspläne erstellen, damit Ihre Mitarbeiter bei unmittelbaren Gefahren, wie z.B. Austritt von Chlorgas, wissen, wer alarmiert werden muss und wer was wann zu tun hat, um die Besucher bestmöglich aus der Gefahrensituation zu bringen.

Tipp: Auch hier empfiehlt es sich, die Meinung und Expertise von Sicherheitsexperten einzuholen.

Die Ergebnisse halten Sie ebenfalls schriftlich fest. Daraus ergeben sich schließlich konkrete Anweisungen zur Handhabung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes, z.B. in Form von betriebsinternen Sicherheitsvorschriften. Diese müssen Sie an das betreffende Personal verteilen und entsprechend schulen. Wichtig: solche Vorschriften sind im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ohnehin erforderlich.


Schritt 3: Verantwortlichkeiten und Termine festlegen 


Nachdem Sie die Sicherheitsvorschriften festgelegt haben, bestimmen Sie die Verantwortlichen sowie deren Aufgaben und wann diese zu erledigen sind. Dabei halten Sie genau fest, wer was und wann zu tun hat. Auch hierbei empfiehlt es sich, im Sinne der Nachvollziehbarkeit alles schriftlich festzuhalten und Ihr Personal entsprechend zu schulen. So wissen Ihre Mitarbeiter genau, worauf sie achten müssen und wann eine Prüfung von Wasserrutschen, Sprungturmanlagen, Wasserspielgeräten, usw. notwendig ist. 

 

Tipp: Überlassen Sie es den unabhängigen Sicherheitsexperten von H.Kögl 


Diese prüfen nicht nach Augenmaß, sondern halten sich an festgelegte Normen und stellen sicher, dass diese genauestens erfüllt sind. Zudem bleibt Ihren Mitarbeitern mehr Zeit für andere wichtige Arbeiten. Wir von H.Kögl verdienen außerdem nichts an eventuell anfallenden Reparaturen, denn wir sind einzig und allein für die objektive Prüfung zuständig, nicht jedoch für die Behebung der Mängel. Kleine Mängel, wie z. B. lockere Schrauben, beheben wir im Zuge der Prüfung natürlich schon – für solche Kleinigkeiten müssen Sie nicht extra jemanden vorbei schicken. Abgesehen davon können Sie sich vollkommen auf unsere Unabhängigkeit verlassen! Am Ende der Sicherheitsprüfung erhalten Sie eine gründliche und anschauliche Dokumentation aller festgestellten Mängel mit Fotos und Mangeldefinitionen.

Kontaktieren Sie uns

Alles Wichtige zur Überprüfung von Betriebsanlagen nach § 82b der Gewerbeordnung
von Sicher-Kögl-Team 21 Apr., 2021
Alles Wichtige zur Überprüfung von Betriebsanlagen nach § 82b der Gewerbeordnung
Kind spielt in Sandkiste
von websitebuilder 18 März, 2021
Der Winter geht dem Ende zu und schon bald werden öffentliche Einrichtungen wie Spielplätze wieder gut besucht sein. Jetzt ist also die beste Zeit, sie aus dem Winterschlaf zu holen und auf ihre Sicherheit zu prüfen. Denn sollte es zu Unfällen kommen und die gesetzlich vorgegebenen Prüfintervalle wurden nicht eingehalten, haftet in erster Linie Betreiber des Spielplatzes.
Share by: