Unterweisung

Unterweisung

Sicherheit und Gesundheitsschutz

ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der ArbeitnehmerInnen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit erfolgen und nachweisbar sein. Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen. 


Wir bieten eine ausführliche Unterweisung für Ihre MitarbeiterInnen zu verschiedensten Themenbereichen an. Diese Unterweisung ist an die individuellen Anforderungen Ihres Arbeitsumfeldes angepasst. Wir kommen gerne zu Ihnen in den Betrieb oder zu Ihrer Baustelle, wenn Sie das wünschen. Außerdem richten wir die Moderation der Unterweisung (Art der Präsentation, in welcher Sprache), nach den Bedürfnissen Ihres Arbeitsumfeldes aus. 


Eine Unterweisung muss in jedem Fall erfolgen:


  • vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches,
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
  • bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und
  • nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint. 


Die Unterweisung ist erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. 


Die Information und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen über Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist vor der erstmaligen Verwendung und dann wiederkehrend (Regelfall: jährlich) durchzuführen. Für bestimmte PSA gegen Absturz sind Schulungen und Übungen erforderlich.


Methode

Das Anwenden moderner, teilnehmerorientierter Moderationsmethoden (wie z.B. das Mind-Mapping) bezieht die Gruppenmitglieder automatisch in den Entwicklungsprozess mit ein. In kürzester Zeit werden Ergebnisse erzielt, die gemeinsam erarbeitet wurden und die dadurch einen hohen Grad an Akzeptanz besitzen. Ausgebildete Trainer unterweisen nicht nur in Schulungsräumen, sondern auch vor Ort am Arbeitsplatz (z.B. direkt auf der Baustelle).


Das Ziel der Unterweisung ist nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen, sondern auch die Schaffung der persönlichen Voraussetzungen für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten. Zu diesen persönlichen Voraussetzungen gehören: 


  • Wahrnehmen von Gefährdungen, z.B. Erkennen von defekten Seilen und Ketten
  • Kenntnisse, z.B. über die Inhalte von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen
  • Wissen, z.B. über die Eigenschaften eines Gefahrstoffes und deshalb notwendige Schutzmaßnahmen
  • Verstehen, z.B. der Zusammenhänge zwischen Lärmpegel, Dauer der Lärmeinwirkung und Entstehen einer Lärmschwerhörigkeit
  • Wünsche und Absichten, z.B. nach Erhalt der eigenen Gesundheit und Arbeitskraft
  • Einstellungen und Werthaltungen, z.B. gegenüber im Interesse des Arbeitsschutzes notwendigen betrieblichen Regelungen und die Verantwortung des Arbeitgebers
  • Überzeugungen, z.B. mit sicherem Arbeiten das richtige für die eigene Person und den Betrieb zu tun 


Die Themen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz, in denen wir unterweisen, sind beispielsweise:


  • Erste Hilfe bei Unfällen mit Arbeitsstoffen
  • Umgang mit Gasflaschen
  • Anschlagen von Lasten
  • Arbeiten auf dem Dach
  • Arbeiten auf Gerüsten
  • Maschinensicherheit in der Tischlerei
  • Explosionsschutz
  • Hautschutzplan
  • Ernährung
  • Rauchen 
  • Alkohol
  • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
  • Und viele mehr …
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