FÜR GEMEINDEN

Bedienstetenschutz

Sicherheit für Angestellte im öffentlichen Dienst

Der Bedienstetenschutz soll gewährleisten, dass die Angestellten im öffentlichen Dienst in sicherer und angemessener Arbeitsumgebung ihren Aufgaben nachgehen können. 

Gesetzlich sind die Details des Bedienstetenschutzes je nach Bundesland und Aufgabengebiet der Bediensteten eigens geregelt. Wir überprüfen die jeweiligen Arbeitsplätze darauf, ob die Regelungen des Bedienstetenschutzes ausreichend umgesetzt wurden. 

Viele körperliche, aber auch psychische Belastungen von Menschen an ihrem Arbeitsplatz lassen sich vermeiden, wenn die Vorgaben ordentlich umgesetzt werden. Wir haben ein Auge darauf, dass Ihnen bei der Umsetzung nichts entgeht. 


Evaluierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstoffen und psychischen Belastungen

Egal in welcher Umgebung: Wir stellen fest, ob Ihre Arbeitsplätze vor Ort angemessen sicher sind. Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen und individuellen Faktoren, die zu Ihrem Arbeitsplatz gehören, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. 


Die Arbeitsstoffe, mit denen Sie täglich umgehen, können in vielerlei Hinsicht Gefahren bergen. Die Bandbreite reicht dabei von brennbar, explosiv, giftig bis umweltgefährdend. In jedem Fall ist es wichtig, dass ein adäquater Umgang garantiert werden kann. Wir evaluieren für Sie daher welche Arbeitsstoffe es an Ihren Arbeitsplätzen gibt und wie man vorschriftsmäßig mit diesen umgeht. Eine derartige Evaluierung ist für jedes Unternehmen rechtlich verpflichtend. Wir bieten Ihnen die Ressourcen und die Sicherheit, jedes Detail beachtet zu haben. 


Die Evaluierung der psychischen Belastung ist ebenfalls verpflichtend. Wichtig ist die individuelle Feststellung der möglichen psychischen Belastungen am jeweiligen Arbeitsplatz.


Sicherheitsfachkraft (SFK) / ArbeitsmedizinerIn (AM)

An jedem Arbeitsplatz ist eine Sicherheitsfachkraft und eine ArbeitsmedizinerIn gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen bestimmte Fachkenntnisse nachweisen und sich auf dem aktuellen juristischen Stand halten. Wenn diese im Betrieb intern ausgebildet werden, muss diese Tätigkeit neben der regulären Arbeit ausgeführt werden. Das führt erfahrungsgemäß häufig dazu, dass Qualität und Sorgfalt unter dieser Doppelrolle leiden. 


Wir bieten an, diese Aufgaben als externe Fachleute für Sie zu übernehmen und auf einem hochprofessionellen Level auszuführen. Wir haben mehrere Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner in unserem Team und können daher immer schnell zur Stelle sein, z.B. wenn es einen Arbeitsunfall gibt. Durch unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet, verfügen wir über eine gewisse Routine und sind mit den juristischen Anforderungen der Dokumentation bestens vertraut.


Explosionsschutz VEXAT

In der Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (kurz: VEXAT: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003475 ) sind die Anforderungen eines Arbeitsplatzes hinsichtlich des Explosionsschutzes festgelegt. Jeder Arbeitsplatz, egal ob Klein- oder Großbetrieb, wird dahingehend beurteilt, ob Explosionsgefahr besteht und welche Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen getroffen werden müssen. Diese Beurteilung und die Empfehlung von Maßnahmen bieten wir als professionellen Service an.


Arbeitsmittel

Was gesetzlich als Arbeitsmittel zu behandeln ist, ist für den Laien oft nicht klar erkennbar. Dabei ist es unabdingbar, die Arbeitsmittel vor Ort zu kennen und diese einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Als Arbeitsmittel gelten z.B. Stapler, Tore oder Krananlagen, aber auch Geräte wie Leitern, Regale oder Seilwinden. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und in puncto Sicherheit auf dem geforderten Stand zu bleiben.

Außerdem behalten wir Ihre Prüftermine im Blick und kontaktieren Sie rechtzeitig vor Prüffälligkeit, damit wir einen Termin vereinbaren können.

Eine Definition gemäß der Arbeitsmittelverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000727

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