Prüfung von öffentlichen Geräten und Einrichtungen

Prüfung von öffentlichen Geräten und Einrichtungen

Sicherheit in Schulen und auf Spielplätzen

Wir bieten Ihnen eine kompetente und juristisch fundierte Sicherheitsberatung bei der Planung von öffentlichen Spielplätzen oder Anlagen in Schulen an. Außerdem prüfen wir die Sicherheit von Schultafeln, Turn- und Sportgeräten beispielsweise an Schulen, oder auch Wasserrutschbahnen oder Sprungtürme in Schwimmbädern und Spielplatzgeräte.

Regelmäßige Überprüfungen sind zum einen außerordentlich wichtig, da nur so Sicherheitsmängel rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Zum anderen gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Turnus, in denen diese Überprüfungen zu erfolgen haben. Sollte dieser nicht eingehalten werden, können persönliche Haftungsfälle eintreten, wenn es zu Verletzungen oder ähnlichem kommt. 

Mit unserem unabhängigen Überprüfungsservice, stellen Sie sicher, dass die vorgeschriebenen Prüfungen rechtzeitig stattfinden. Außerdem erhalten Sie eine gründliche und anschauliche Dokumentation aller feststellbaren Mängel, in Form von Fotos und Mangeldefinitionen. Da wir an den eventuell fälligen Reparaturen nichts verdienen, können Sie sich vollkommen auf unsere Unabhängigkeit verlassen. 

Die gesetzlich vorgeschriebenen, zeitlichen Prüfabstände:


  • Schulen und Spielplätze: jährlich
  • Turnsäle und Sportgeräte: jährlich
  • Schultafeln: alle 3 Jahre (bis zu einem Alter der Tafel von 12 Jahren, danach jährlich) 
  • Wasserrutschen und Sprungtürme in Bädern: jährlich
Share by: