Sicherheitsprüfung für Betriebe

Sicherheitsprüfung für Betriebe

Betriebsprüfung: Ihre Pflicht - unsere Kür

Jede gewerberechtliche Betriebsanlage muss gemäß §82b GewO in regelmäßigen Abständen unter anderem auch auf Arbeitssicherheit hin überprüft werden. Diese gesetzliche Verpflichtung ist vielen Gewerbetreibenden noch immer nicht vollkommen bewusst. 


Die UnternehmerInnen tragen ein starke Eigenverantwortung beim Thema Sicherheit. Der Gesetzgeber verlangt eine unaufgeforderte Eigenüberprüfung, die vom Betrieb selber auszuführen oder in Auftrag zu geben ist. Jeder Betrieb muss sich also selber prüfen, oder für eine fachgerechte Prüfung sorgen. 


Das ist vor allem in Haftungsfragen relevant, etwa bei Unfällen oder Bränden. Bei kleinen Unachtsamkeiten im Umgang mit oftmals unübersichtlichen Paragraphen und Vorschriften wird man schnell haftbar gemacht, wenn behördliche Auflagen nicht exakt umgesetzt worden waren. 


Um einen solchen Fall auszuschließen, bieten wir Ihnen ein fachgerechtes und seriöses Sicherheitsmanagement an, das sich immer auf der Höhe der aktuellen Rechtslage befindet. Außerdem werden Sie keinen Prüfungstermin mehr versäumen, da wir Sie rechtzeitig daran erinnern werden, wann wir wieder etwas bei Ihnen zu prüfen haben. Für die Anlagen, die nicht von uns geprüft werden, erstellen wir Ihnen einen detaillierten Prüfplan, auf dem Sie ablesen können, welche Anlagen wann zu prüfen sind.


Gewerbeordnung §82b

Gemäß §82b der Gewerbeordnung ist jede gewerberechtliche Betriebsanlage wiederkehrend dahingehend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht. Für die unter § 359b fallenden Anlagen (vereinfachtes Verfahren) betragen die Fristen 6 Jahre, für sonstige genehmigte Anlagen 5 Jahre.


Im Besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist. Zu berücksichtigen sind dabei Änderungen an der maschinellen Ausstattung, der räumlichen Anordnung und der Produktionstätigkeit, geänderte Lagerarten bzw. Lagermengen, welche eventuell ein Änderungsverfahren erforderlich machen.


Im Rahmen von behördlichen Überprüfungen wird in der Regel auch der Prüfbericht für die Eigenüberprüfung gemäß §82b verlangt.


Unsere Leistungen - Ihre Sicherheit

  • Vergleichen des gewerbebehördlichen Genehmigungstandes mit der Anlagenrealität
  • Dokumentieren der IST-Situation und Vorlegen von Verbesserungsmaßnahmen
  • Kontrolle der sonst für die Anlage geltenden Vorschriften
  • Prüfung auf Einhaltung der Bescheidlauflagen
  • Auflistung der prüfpflichtigen Anlagen und Erstellung eines Prüfplanes
  • Kontaktieren der zuständigen Behörden und Begleiten bei erforderlichen Genehmigungsverfahren


Ihre Sicherheit:


  • Rechtssicherheit für die Geschäftsführung
  • Dokumentierte Gesetzeskonformität bei Unfall und Schadensfall (auch gegenüber Versicherungen)
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderung
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